Sie hat elf Ziffern und sorgt seit ihrer Einführung für viel Wirbel: Die Steueridentifikationsnummer (ID-Nummer) wird seit 2008 vergeben und begleitet jeden Bundesbürger ein Leben lang. Aufgrund der lückenlosen „Nummerierung“ der Bevölkerung stufen Kritiker die ID-Nummer mitunter als verfassungswidrige Personenkennziffer ein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich dieser Bedenken kürzlich angenommen und die ID-Nummer auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt. Das Ergebnis der Prüfung: Sowohl die Vergabe der ID-Nummer als auch die Datenspeicherung sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Eingriff in die sogenannte informationelle Selbstbestimmung des Bürgers ist nach Auffassung des Gerichts durch die Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt. Die Nummernvergabe dient der eindeutigen Identifizierung des Bürgers im Besteuerungsverfahren und erleichtert die gleichmäßige Besteuerung aller Bürger. Weiterer Vorteil des Verfahrens ist, dass mit der eindeutigen Identifizierung des Bürgers ein erheblicher Bürokratieabbau einhergeht. Im Ergebnis konnte der BFH daher keine Verfassungswidrigkeit feststellen.
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